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Was ist ein Wechsel-Diskontkredit?

Der Wechsel-Diskontkredit ist ein heute nahezu unbedeutendes Finanzierungsinstrument, das auf dem Wechselgesetz beruht. Die Abnahme der Bedeutung von Wechsel-Diskontkrediten zeigt sich bereits im Rückgang ihres Anteils an der Kreditvergabe seitens der Bundesbank, der 1980 gut dreiundachtzig Prozent, 1986 sechzig Prozent und 1994 nur noch knapp dreißig Prozent betrug. Auch wenn der Wechsel als Zahlungsmittel eingestuft wird, handelt es sich bei ihm faktisch um ein Zahlungsversprechen, dessen Weiterveräußerung möglich ist. Hierbei kommt beziehungsweise kam in der Regel der Wechsel-Diskontkredit zur Anwendung.

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Die Vorgehensweise beim Wechsel-Diskontkredit

Kennzeichen des Wechsel-Diskontkredites ist, dass eine Geschäftsbank einen Wechsel aufkauft und den Wechselbetrag abzüglich der Zinsen und eventuell anfallender Bankentgelte auszahlt. Die Bank ihrerseits gibt den Wechsel an die Zentralbank weiter und erhält das Geld zu einem niedrigen Zinssatz. Dieser Vorgang wird als Rediskontierung oder kurz Rediskont des Wechsels durch die Zentralbank bezeichnet. 

Voraussetzung für die Akzeptanz der Wechsel durch die Bundesbank war, dass sich die Papiere auf sicher zahlungsfähige Unternehmen bezogen und dass die Restlaufzeit bis zum Vorlagetermin maximal drei Monate betrug. Die Geschäftsbanken haben nahezu ausschließlich die Wechsel angenommen, die sie an die Bundesbank weiterreichen konnten.

Die Bedeutungslosigkeit des Wechsels im modernen Zahlungsverkehr

Das Ausstellen von Wechseln ist weiterhin statthaft. Angehende Bankkaufleute und Handelskaufleute lernen in der Berufsschule die gesetzlichen Bestimmungen zur Wechselzahlung auch heute noch kennen. Im tatsächlichen Arbeitsleben begegnet ihnen jedoch in der Regel kein Wechsel mehr. Die letzte Änderung des Wechselgesetzes fand in Deutschland im Jahr 2015 statt. Das Gesetz bezieht sich jedoch eher auf ein theoretisch mögliches als auf ein tatsächlich genutztes Zahlungsmittel. Dafür sind zwei Hauptgründe maßgeblich: Zum einen stellt das Wechselgesetz hohe Anforderungen an die Form des Wechsels. Diese Vorgaben führen dazu, dass der Wechsel zu den Zahlungsmitteln gehört, die nicht elektronisch verarbeitet werden können.

Zusätzlich gelten extrem strenge Vorschriften nicht nur beim Ausstellen, sondern auch bei der Weitergabe (Indossament) eines Wechsels. Für den heute üblicherweise automatisierten Zahlungsverkehr ist der Wechsel somit äußerst unpraktisch. Der zweite Grund, der zum starken Rückgang der Wechselzahlungen beigetragen hat, besteht in der Finanzpolitik der EZB. Die Europäische Zentralbank kauft schlicht keine Wechsel an, sodass den Banken die frühere Möglichkeit zum Rediskont dieser Papiere fehlt. 

Das Aufgabenspektrum der weiterhin bestehenden Bundesbank hat sich verringert, sodass sie selbst keine Wechsel mehr rediskontieren kann. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Refinanzierungsmöglichkeit über die Zentralbank vergeben die mit Abstand meisten Banken heutzutage keine Wechsel-Diskontkredite mehr. Sie akzeptieren allenfalls einen ausgestellten und auf einen anerkannt guten Schuldner bezogenen Wechsel als Pfand für die Kreditvergabe. Selbst das kommt in der Bankpraxis äußerst selten vor, da die Unternehmen kaum noch den Wechsel als Zahlungsmittel verwenden.

Der Wechsel-Diskontkredit in anderen Staaten

In allen Staaten, in denen der Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen überwiegend auf elektronischem Weg abgewickelt wird, gehören Wechsel zu den nicht mehr gängigen Zahlungsmitteln. Lediglich in den Schwellenländern, in denen das Bankwesen bislang nur teilweise automatisiert wurde, sind Wechselzahlungen und infolgedessen auch Wechsel-Diskontkredite weiterhin verbreitet. Da auch in diesen Staaten mit der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungsverkehrs zu rechnen ist, wird die Bedeutung des Wechsels als Zahlungsmittel langfristig dort ebenfalls abnehmen.

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