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Was versteht man unter dem Grundvermögen?

Das Grundvermögen bezeichnet das Vermögen, dass durch das Vorhandensein aller vorhandenen Grundstücke gebildet wird. Diese dürfen allerdings nicht für die Forstwirtschaft oder die Landwirtschaft genutzt werden. Ebenso darf es sich bei diesen nicht um ein Gewerbegrundstück handeln.

Der Wert dieser Grundstücke wird in der Regel geschätzt und die daraus resultierende Summe stellt dann das Vermögen dar, über welches eine bestimmte Person verfügt. Da es sich beim Grundvermögen um ein Vermögen an Immobilien Objekten handelt, ist für den Nachweis der Eigentümerschaft jeweils ein Auszug aus dem Grundbuch erforderlich. Das Grundvermögen unterliegt der Steuerpflicht und muss bei der Steuererklärung zumindest angegeben werden, wenngleich es sich auch um inaktives Kapital handelt.

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Wo kommt das Grundvermögen zum Tragen?

Das Grundvermögen darf nur aus den oben erwähnten Grundstücken bestehen. Es kann wichtig werden, wenn der Eigentümer die Grundstücke beleiht, um eine finanzielle Absicherung für andere Projekte zu erhalten. Dabei kann eine Beleihung nur über den Schätzwert der jeweiligen Fläche erfolgen.

Natürlich können die entsprechenden Grundstücke auch andere Personen veräußert werden, wobei diese dann nicht mehr zum oben erwähnten Vermögen zählen. In einem solchen Fall wird aus dem inaktiven Kapital ein aktives, da durch den Verkauf der Flächen Einnahmen erzielt wurden. Diese zählen dann zum sogenannten finanziellen Vermögen.

Was gibt es noch über das Grundvermögen zu wissen?

Das Grundvermögen muss nicht zwangsläufig als ein solches anerkannt werden. Das liegt daran, dass auch die Art und der Zustand des Objektes starke Auswirkungen auf den Wert haben kann. 

Handelt es sich zum Beispiel um ein vormals industriell genutztes Grundstück, wobei hier zu erwarten ist, dass der Boden durch chemische Stoffe kontaminiert wurde, muss zuerst eine Sanierung durchgeführt werden, bevor es als Vermögen bezeichnet werden kann. 

Die Einschätzung, ob ein Areal zum Vermögen gehört oder nicht, obliegt allein dem zuständigen Prüfer oder auch dem Finanzamt. Ausschlusskriterien können dabei von Standort zu Standort sehr unterschiedlich ausfallen.

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