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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer stellt jenen Betrag dar, denn eine Person beim Kauf eines Stück Landes oder eines Grundstücks an den Staat abführen muss. Die Steuer wird dabei nach der Größe des Grundstücks in Relation zu den anfallenden Kosten pro Quadratmeter berechnet. Auf diesen Betrag, der den eigentlichen Kaufpreis darstellt, wird dann ein prozentualer Anteil aufgeschlagen.

Je nach Bundesland oder Kreis gibt es auch andere Lösungen, sodass hier zum Beispiel ein pauschaler Grunderwerbssteuersatz berechnet wird. Die Grunderwerbsteuer ist ausnahmslos auf jedes Stück Land zu bezahlen, unabhängig davon, ob sich dieses im Vorfeld in staatlichem oder privatem Besitz befunden hat.

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Wo kommt die Grunderwerbsteuer zum Tragen?

Die Grunderwerbsteuer wird erhoben, sobald ein Stück Land an eine andere Person veräußert wird. Hierbei kann es sich um Wald, Ackerland, Bauland oder aber auch um eine bereits bebaute Fläche handeln. Dabei wird nicht das Gebäude auf dem Gebiet besteuert, sondern lediglich die Gesamtfläche, die das Grundstück beinhaltet.

Insofern gibt es zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken also keine Unterscheidung. Lediglich die verschiedenen Arten von Ländereien werden in unterschiedlichem Maße mit einem Steuersatz belegt. Bei ungeklärten Besitzverhältnissen kann die Steuer auch noch im Nachhinein erhoben werden. Dies kann für spätere Eigentümer eine erhebliche Nachzahlung an den Staat bedeuten.

Was gibt es sonst noch zur Grunderwerbsteuer zu wissen?

Die Erhebung der Grunderwerbsteuer dient eigentlich als eine Art Entschädigung, denn dies ist ihr ursprünglicher Gedanke. Dem Staat geht Land verloren, wobei dieser aber durch den Kauf über die Steuer mit Geld dafür entschädigt wird. Schon zu Zeiten der Feudalsysteme mussten Grundbesitzer eine Zahlung an ihren Fürsten leisten, um ihn für die Inanspruchnahme des jeweiligen Gebietes zu entschädigen.

Aus diesem Prinzip heraus entwickelte sich dann auch die Grundsteuer beim Erwerb, die heute einen wesentlichen Bestandteil des Steuerrechts darstellt. Die Steuer ist sofort beim Kauf fällig und kann nicht im Nachhinein oder in Raten beglichen werden.

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