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Was ist ein Grundbucheintrag?

Bei einem Grundbucheintrag handelt es sich um einen amtlichen Vermerk über die Existenz, den Verkauf oder Beleihung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Der Eintrag erfüllt dabei den Zweck der Dokumentation und der lückenlosen Verfolgung aller Vorbesitzer. Auch alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit einem Objekt stattgefunden haben sind damit protokolliert.

Im Prinzip könnte man sagen, es handelt sich beim Grundbucheintrag um eine Art Geburtsurkunde sowie ein Lebensregister der Immobilie. Dieses Register kann durch immer neue Einträge ergänzt werden kann. Der Eintrag ist das Grundbuch ist für alle Liegenschaften verpflichtend. Das vereinfacht den Verkauf und die Klärung von Besitzansprüchen stark. Es ist auch sehr übersichtlich, sodass eventuelle Forderungen und Erbstreitigkeiten schneller geklärt werden können.

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Wo ist der Grundbucheintrag von Bedeutung?

Der Grundbucheintrag spielt vor allem bei der Erschließung von Grundstücken eine bedeutende Rolle. Das liegt daran, dass durch diesen Vorgang der Erstvermerk in den Unterlagen stattfindet. Auch die Bebauung selbst sowie spätere Verkäufe und Beleihungen, werden im Grundbuch vermerkt. 

Dies führt bis zur Austragung eines Gebäudes oder eines Grundstückes aus der Datenbank, bei den entsprechende Eintrag dann vollständig getilgt, aber nicht gelöscht wird. Hier findet dann eine Archivierung statt, sodass späteren Generationen eine Recherche zur Lage und zum Objekt möglich ist. Verwaltet werden alle Einträge vom jeweiligen Grundbuchamt der Gemeinden.

Was gibt es sonst noch zum Grundbucheintrag zu wissen?

Der Eintrag in das Grundbuch stellt quasi die Voraussetzung dar, dass ein Grundstück oder Gebäude überhaupt verkauft und bebaut werden darf. Objekte, die hier nicht erfasst sind, dürfen in keiner Weise mit einem Gebäude versehen oder firmentechnisch genutzt werden. Dabei verfügen natürlich nicht alle Bereiche über einen entsprechenden Eintrag. 

Bei diesen handelt es sich dann um staatlichen Grund und Boden, welcher als Gemeinbesitz betrachtet wird. Hierunter fallen Wälder und Ländereien, die nicht forstwirtschaftlich oder agratechnisch genutzt werden. Der Eintrag bedeutet zudem die Unmöglichkeit der Fälschung einer Liegenschaftsnutzung, denn alle Vorgänge zum jeweiligen Objekt sind mit dem Eintrag vermerkt.

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