Kosten für ein Pferd
Die Entscheidung, ein Pferd zu kaufen, ist für viele ein Traum, der in Erfüllung geht. Doch bevor man diesen Schritt wagt, ist es wichtig, sich über die damit verbundenen Kosten
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Finanzielle Engpässe sind nichts, wofür man sich peinlich berührt fühlen sollte. Plötzlicher Kapitalbedarf ist nämlich nicht immer ein Zeichen finanzieller Misswirtschaft.
Hierbei beschränkt sich die Thematik „Kredit“ nicht nur auf reine Ratenkredite. Abhängig vom zu finanzierenden Volumen oder der finanziellen Vorgeschichte sind einige Kreditarten attraktiver, als Andere.
Vom Studenten bis hin zur Kapitalgesellschaft mit mehreren Millionen Euro Jahresumsatz: Kurzfristige Liquiditätsengpässe oder Investitionsentscheidungen benötigen ab und an die Aufnahme von Fremdkapital.
Ob es nun 500 EUR für die Einrichtung der ersten eigenen Studentenwohnung sind oder ein kurzfristiges Darlehen über 500.000 EUR für die Umschuldung eines Immobilienkredites.
Von den Großeltern hat man es noch in den Ohren: Was man sich nicht leisten kann, kann man auch nicht kaufen. Die Zeiten haben sich geändert.
Hohe Mieten und lange Ausbildungszeiten führen dazu, dass, insbesondere in jungen Jahren notwendige Anschaffungen wie ein Auto oder die kurzfristige Anschaffung einer neuen Waschmaschine einfach & bequem über einen Kredit finanziert werden können.
Der Bedarf an Fremdkapital variiert mit der Verwendung. Häufig genügen wenige Tausend-Euro für die Anschaffung eines dringend benötigten Haushaltsgegenstandes, wie einer Waschmaschine oder eines Autos.
In anderen Fällen geht es um die Finanzierung des Eigenheimes. Hier sprechen wir nicht selten von Krediten über bis zu 500.000 EUR.
Es gibt viele Gründe für die man eine Finanzspritze benötigen kann. Nicht immer hat man das dafür notwendige Geld bereits ansparen können, so dass eine Finanzierung oft ein helfender Schritt ist.
Im Kreditissimo Magazin nehmen wir derartige Sonderfälle genauer unter die Lupe und erklären Besonderheiten, auf die im jeweiligen Fall zu achten sind. Ebenso beantworten wir die gängigsten Fragen um bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Jede Person, Körperschaft oder Institution, die begründetes Interesse an einer Einsicht in den Grundbucheintrag einer Immobilie, bzw. eines Grundstücks vorweist, darf einen Grundbuchauszug (im Folgenden GBA) anfordern. Begründetes Interesse, liegt nach §12 und §12a des GBGs, dann vor, wenn die betreffende Person, Körperschaft oder Institut dem verwaltenden Grundbuchamt ’sachliche Gründe‘ vorbringt, warum eine Einsichtnahme notwendig erscheint.
Einsichtsrecht hat jeder, der, neben dem Eigentümer im Grundbuch als einsichtsberechtigte Person, Körperschaft oder Institution eingetragen ist. Somit sind auch Notare, Behörden und Gerichte dazu berechtig einen Grundbuchauszug zu erbeten. Hier ist ihr begründetes Interesse aus ihrer Amtshilfe heraus abzuleiten. Doch auch andere Personen- und Interessensgruppen können ‚begründetes Interesse‘ an einer Einsicht kundtun.
Zu diesen Personen- und Interessenkreisen zählen Gläubiger, welche eine Schuldeinforderung gegenüber dem Grundstücks- und Immobilieneigentümer gelten machen können. Auch dazu gehören existierende Kreditgeber, bei denen der Grundstücksbesitzer in der Verpflichtung steht und eine grundbuchliche Absicherung des Kredits vorliegt. Und Schlussendlich gehören auch potentielle Kaufinteressenten der Immobilie, bzw. des Grundstücks dazu. Hier kann auch Vertretungsweise ein Immobilienmakler Auskünfte einholen.
Wer ein berechtigtes und begründetes Interesse an einer Einsicht in den Auszug des Grundbuches vorbringen kann, hat dies beim jeweils zuständigen Grundbuchamt zu tun. Dazu müssen immer alle bestehenden Gründe und Anliegen offenbart werden. Stimmt der Grundstückseigentümer der Einsicht in den GBA zu, entfällt in der Regel die Begründung. Gleiches gilt für andere, im Grundbuch eingetragene Parteien.
Das Grundbuchamt selbst ist zur Auskunftsgabe nicht verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich lediglich aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften zur Auskunftsgabe. Diese werden vor allem dann wichtig, wenn es um eine potentielle Grundstücksvollstreckung geht. Sind die Gründe für das Grundbuchamt nicht hinreichend berechtigt, bzw. begründet, so darf es eine Einsicht in den Grundbuchauszug verweigern.
GBAs können in zwei unterschiedlichen Formen beantragt werden. Da gibt es den einfachen Antrag und der Grundbuchauszug kostet dabei 10 Euro. Bei einem beglaubigten Auszug als 2. Variante müssen 19 Euro gezahlt werden.
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Kredite sind teilweise ein sehr schwieriges Thema: Nicht nur blickt man im ganzen Finanzdschungel (vermutlich bewusst) nicht wirklich durch, sondern oftmals befindet man sich auch nicht gerade in einer vorteilhaften Verhandlungsposition.
Kurzum: Für Kredite bekommt man oftmals nicht alle wichtigen Information oder genau die Angebote, die einen nicht im Regen stehen lassen.
Wir wissen das und deswegen sollen Sie hier auch anders beraten werden. Wir wollen den Überblick in diesem Gebiet schaffen, den man auch wirklich braucht, um das jeweils passende Angebot finden.
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