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Was ist das Grundbuchamt?

Als Grundbuchamt wird jene staatliche Behörde bezeichnet, die die Eigentumsverhältnisse von Immobilien innerhalb einer Region erfasst. Dabei wird das jeweilige Grundstück in einem Registersystem einer Person, einer Firma oder einer anderen Gruppierung die als Eigentümer in Frage kommt zugeordnet. Das jeweilige Grundbuchamt erfasst dabei alle Gebäude und Grundstücke in einem bestimmten Bezirk. 

Somit können die Besitzverhältnisse nicht nur aktuell, sondern auch über Jahrzehnte hinweg zurückverfolgt werden. Dies bietet eine gewisse Sicherheit bei Ansprüchen Dritter. Auch bei Erbstreitigkeiten kann hierdurch eine Klärung der Eigentumsverhältnisse erreicht werden. Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich, wobei für die Abfrage eine Gebühr entrichtet werden muss.

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In welchen Fällen wird das Grundbuchamt benötigt?

Das Grundbuchamt erfasst neue Besitzer von Grundstücken und Gebäuden und ändert die Einträge entsprechend in der Datenbank. Zudem verwaltet es die Aktenbestände und schafft somit einen Überblick über die Besitzverhältnisse, die sich über viele Generationen erstrecken können. Eine weitere Aufgabe besteht in der Klärung offener Forderungen, wie etwa den Ansprüchen Dritter gegenüber den aktuellen Besitzern. 

Dies trifft vor allem zu, wenn es um Entschädigungen für frühere Enteignungen oder ähnlich Fälle geht. Auch die Austragung von Grundstücken wird vom Amt durchgeführt, wenn diese nicht mehr für einen weiteren Verkauf zur Verfügung stehen und wieder der Natur überlassen werden sollen.

Was gibt es noch über das Grundbuchamt zu wissen?

Das Grundbuchamt unterliegt stets der Kontrolle der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis. Eine zentrale übergeordnete Behörde, bei welcher alle Datensätze noch einmal vorhanden sind, gibt es in diesem Sinne nicht. Allerdings sind die einzelnen Ämter alle mit der zentralen Registerstelle vernetzt, sodass von hier aus eine Datenabfrage an alle Grundbuchämter erfolgen kann. 

Eine Digitalisierung der bestehenden Dokumente ist derzeit im Gange. Dennoch sind bei weiten noch nicht alle Dokumente erfasst, was vor allem Unterlagen aus vorangegangenen Jahrhunderten betrifft. Das Auskunftsrecht über ein Grundstück muss bei Antrag begründet werden. Ebenfalls muss hier eine entsprechende Gebühr entrichtet werden, die den Verwaltungsaufwand decken soll.

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