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Was ist eine Erbschaft?

Unter einer Erbschaft, welche kurz auch als das Erbe bezeichnet wird, handelt es sich um den offiziellen Nachlass, den eine Person von einer anderen erhält. In der Regel wird das Erbe in einem Testament oder einer entsprechenden Verfügung festgelegt. Dadurch kann der Erblasser genau bestimmen, wer nach seinem Ableben, welche Güter, in welchem Umfang erhält. Hierbei können auch finanzielle Mittel an entsprechende Personen aufgeteilt werden.

Ein Testament ist in diesem Zusammenhang rechtsverbindlich, sodass dem sogenannten letzten Willen einer Person Folge zu leisten ist. Allerdings muss das Erbe nicht erst nach dem Tod vergeben werden. Es ist durchaus möglich eine Erbschaft schon zu Lebzeiten an andere zu vergeben.

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Wo kommt eine Erbschaft vor?

Ein Erbe kann von jeder natürlichen Person oder auch von jeder Firma vergeben werden, die nicht unter die Aufsichtsratspflicht fällt. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Tischlerei die von nur einem Inhaber geführt wird, nach dessen Tod als Ganzes an seine Nachkommen weitergeben werden kann. Nachlässe können aber auch von Stiftungen und Vereinen bestimmt werden. Diese müssen aber in einem solchen Fall ähnliche Dokumente aufsetzen, wie dies bei einem Testament notwendig ist.

Als Vererben bezeichnet man aber auch das Überlassen von Gegenständen an folgende Generationen, vor dem eigenen Tod. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen bürokratischen und rechtsverbindlichen Akt. Vielmehr fallen solche Weitergaben dann in den Bereich der Schenkung.

Was gibt es noch zur Erbschaft zu wissen?

Das Erbe kann im Grunde jede erdenkliche Sache umfassen, wobei die meisten Menschen in diesem Zusammenhang natürlich an Geld oder Immobilien denken. Ein Erbe kann aber auch aus Dokumenten, Sammlungen oder gar Einzelobjekten bestehen. Einer jeden Person steht es frei, ein Erbe grundsätzlich auszuschlagen.

Von gesetzlicher Seite her, besteht demnach nicht die Pflicht der Annahme. So soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass auch Schulden vererbt werden können, sodass der Nachlassempfänger als Rechtsnachfolger des Erblassers, diese zu tragen hat. Dazu muss aber die Erbschaft angetreten werden, was in einem solchen Fall eher unwahrscheinlich ist, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen.

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