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Was versteht man unter der Eigenheimzulage?

Die Eigenheimzulage wurde zur Schaffung von selbst genutztem Wohnungseigentum ins Leben gerufen Dadurch wurden zahlreiche Familien dazu motiviert, sich Immobilieneigentum zu erwerben und aufzubauen. Mit Wirkung zum 01.Januar 2006 wurde jedoch durch die damalige Große Koalition das Gesetz abgeschafft.

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Was ist mit der Eigenheimzulage gefördert worden?

Diese Zulage konnte für den Neubau oder Kauf einer Wohnimmobilie genutzt werden. Die Zulage bezog sich auf Eigentumswohnungen und auf Einfamilienhäuser. Gefördert wurden also alle Anschaffungen von Immobilien die zum Eigennutz dienten.

Wie lange ist gefördert worden?

Diese Eigenheimzulage war auf einen Zeitraum von 8 Jahren ausgelegt. Eine Auszahlung erfolgte, sobald die Immobilie fertig gestellt worden ist oder diese bezogen wurde und ist dann ab diesem Zeitpunkt 7 Jahre lang gezahlt worden. Eine solche Förderung konnte nur einmalig genutzt werden. Eine Verlängerung war damals nicht möglich.

Wer ist gefördert durch die Eigenheimzulage worden?

Auch hier gab es bestimmte Einkommensgrenzen, die zu beachten waren bzw. nicht überschritten werden sollten. Diese Beträge beliefen sich auf 70.000 Euro Einkommen für Alleinstehende, 140.000 Euro bei Ehegatten und jeweils zusätzlich 30.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind.

Welche Höhe betrug die Förderung?

Ein maximaler Herstellungs- bzw. Kaufbetrag in Höhe von 125.000 Euro wurde gefördert. Diese Summe konnte zu einem Prozent mit Hilfe der Eigenheimzulage bezuschusst werden. Somit bei Inanspruchnahme der Maximalsumme von 125.000 Euro betrug die Fördersumme 1.250 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wurde pro Kind eine Zulage für Kinder in Höhe von 800 Euro pro Jahr gewährt. Diejenigen, die noch diese alte Eigenheimzulage erhalten haben, bekamen diese Zusatzzulage für Kinder bis deren 27. Lebensjahr vollendet war und solange das Kind nicht mehr als 7.680 Euro im Jahr an Einkünften hatte.

Niedrigere Grunderwerbsteuer als Ersatz für die Eigenheimzulage?

Da es ja seit 2006 diese Zulage nicht mehr gibt, rückt nun die Grunderwerbssteuer in den Mittelpunkt. Hier entscheidet der Bundesfinanzhof in München, ob die Grunderwerbssteuer um mehr als einen Prozentpunkt sinken soll.

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