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Was ist ein Darlehensvertrag?

Bei dieser Vertragsart handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag. Bei einem Darlehensvertrag überlässt der Darlehensgeber (meist eine Bank oder ein Kreditunternehmen) dem Darlehensnehmer ein Geld- oder ein Sachdarlehen zur vorübergehenden Nutzung. Zur Vergabe von Darlehen kommt es in der Regel bei größeren Investitionen, die der Darlehensnehmer tätigen möchte. Hierbei handelt es sich oftmals um den Kauf oder den Bau einer Immobilie. Es kann dabei aber auch um den Kauf eines Pkw’s gehen. Auch bei einer Existenzgründung werden oftmals Darlehen zur Anschubfinanzierung genutzt.

Bevor ein Darlehen vergeben wird, überprüft der Darlehensgeber in der Regel, inwieweit das Vorhaben des potenziellen Darlehensnehmers abgesichert und wirtschaftlich gut durchdacht ist. Auf diese Weise möchte sich der Darlehensgeber davon überzeugen, dass das Darlehen zuverlässig zurückgezahlt werden kann. Auch verschafft sich der Darlehensgeber einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation des potenziellen Kunden. Sicherheiten, zu denen beispielsweise Autos, Häuser, Schmuck oder Vermögen gehören und die im Zweifelsfall veräußert werden können, bieten dem Darlehensgeber dabei die Sicherheit, dass mit einer zuverlässigen Rückzahlung des Darlehens gerechnet werden kann.

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Welche Darlehenskosten entstehen?

Die Darlehenskosten sind die Basis der Darlehensbedingungen. Bei der Suche nach einem möglichst preiswerten Darlehen bietet der Effektivzins einen wichtigen Entscheidungsfaktor. Der Effektivzins wird vor der verbindlichen Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber offen gelegt.

Was enthält der Darlehensvertrag?

Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmt der Darlehnsnehmer zu, das Geld oder die Sachleistung nach einer vorher festgelegten Dauer an den Darlehensgeber zurückzuzahlen, beziehungsweise zurückzugeben. Darüber hinaus muss der Darlehensnehmer das im Vertrag vereinbarte Entgelt für die Inanspruchnahme des Darlehens zahlen.

Da es nicht selten zu Streitigkeit im Rahmen von Verträgen kommt, sollte dieser unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden.

Zu den standardmäßigen Vertragsinhalten zählen:

  • die Laufzeit des Vertrages
  • der gesamte Kreditbetrag
  • der Sollzinssatz und die damit verbundenen Bedingungen
  • der Betrag, die Anzahl und die Regelmäßigkeit von Auszahlungen
  • Gebühren
  • mögliche Konsequenzen bei ausfallenden Rückzahlungen
  • Kündigungsfristen
  • Widerrufsbelehrungen

Typische Darlehensverträge

Darlehen können bei der Hausbank oder bei einem Kreditunternehmen in Anspruch ge-nommen werden. Vor dem Abschluss werden dazu die genaue Kreditsumme, die Ver-tragslaufzeit, die Konditionen zur Rückzahlung, Informationen zu den anfallenden Zin-sen und mögliche Rechtsbelehrungen in den Vertrag aufgeführt. Sowohl der Darlehens-geber, als auch der Darlehensnehmer sollten stets darauf achten, dass der Darlehens-vertrag in schriftlicher Form abgeschlossen wird. Nicht selten kommt es im Rahmen der Darlehensvergabe zu späteren Streitigkeiten, die vor einem Gericht verhandelt werden müssen. Im Sinne aller Beteiligten ist es daher empfehlenswert, ein Schriftstück in der Hand zu haben, auf welches sich die Parteien im Zweifelsfall berufen können.

Vor der Vergabe eines Darlehens überzeugt sich der Darlehensgeber in der Regel von der finanziellen Situation des Darlehennehmers. Insbesondere vorhandene Sicherheiten, wie zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck oder Vermögen, können den Darlehensgeber von der Vergabe des Darlehens überzeugen. Vorhandene Sicherheiten sprechen erfahrungsgemäß dafür, dass der Darlehensnehmer, sollte die Rückzahlungspflicht eintreten, in der Lage sein wird, seine Schulden zu begleichen.

Das Private Darlehen

Darlehen können auch im privaten Rahmen vergeben werden. Auch hierzu sollte der Vertrag unbedingt schriftlich abgeschlossen. Im eigenen Interesse sollte sich der Darlehensgeber in einem solchen Fall, auch wenn es sich bei dem Darlehensnehmer um einen Freund oder ein Familienmitglied handelt, von dessen vorhandenen Sicherheiten vor der Vergabe des Darlehens überzeugen.

Zudem ist es ratsam, ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Höhe des Darlehens schriftlich bei einem Notar zu hinterlegen. Auf diese Weise würde sich bei einer fehlen-den Rückzahlung der Weg zu einem Gericht erübrigen, da die Frage nach dem Bestehen oder Nicht-Bestehen der Rückzahlungspflicht von vornherein beantwortet ist.

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