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Was ist eine Bürgschaftsgebühr?

Strenggenommen ist der Begriff Bürgschaftsgebühr höchstens bei der Berechnung des entsprechenden Postens durch eine kommunale Sparkasse korrekt. Das liegt daran, dass lediglich die öffentliche Hand Gebühren berechnen kann. Andere Banken müssten hingegen eigentlich von Entgelten sprechen. Im Bankwesen haben sich jedoch Bezeichnungen wie Bankgebühren, Kontoführungsgebühren und Bürgschaftsgebühren durchgesetzt. Das geht sogar soweit, dass die Geldinstitute diese anstelle der korrekten Begriffe verwenden. Die richtigen Begriffe lauten Bankentgelte, Kontoführungsentgelte oder Bürgschaftsentgelte.

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Wofür erhebt die Bank Entgelte bei einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsgebühr dient der Gegenfinanzierung der zusätzlichen Ausgaben, die anfallen, wenn ein Kreditkunde als Sicherheit eine Bürgschaft anbietet. Die Bank muss neben der üblichen Bonitätsüberprüfung des Kreditnehmers eine weitere bezüglich des Bürgen durchführen. Bei dieser Prüfung muss die Bank sogar strengere Regeln als bei ihrem direkten Kunden beachten. Während die Bonitätskontrolle des Kreditnehmers zu den üblichen Geschäftsvorgängen im Rahmen einer Kreditvergabe gehört, handelt es sich bei der Akzeptanz einer Kreditbürgschaft um eine zusätzliche Bankleistung, deren Kosten der Kreditnehmer trägt. Außer zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten trägt das Bürgschaftsentgelt zur Deckung des Ausfallrisikos infolge einer unwirksamen Bürgschaft bei. Dieses Risiko ist bei privaten Bürgschaften für Verbraucherkredite gegeben, da die Rechtsprechung deren Gültigkeit außer von einer sorgfältigen Bonitätsprüfung davon abhängig macht, dass der Bürge über sein Handlungsrisiko informiert wurde.

Je wahrscheinlicher eine emotionale Bindung zwischen dem Kreditantragsteller und dem privaten Bürgen besteht, desto stärker steigt das Risiko einer nachträglichen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kreditprüfung an. Aufgrund des Verbotes, Vorkosten bei der Kreditbeantragung zu berechnen, darf die Bank bei gewünschten Darlehen für Privatpersonen dem Antragsteller die Bürgschaftsgebühr nur bei tatsächlicher Geldauszahlung erheben. Bei einer Ablehnung des Kreditantrages darf die Bank keine Gebühren in Rechnung stellen. Sie trägt insofern die Mehrkosten der Bonitätsprüfung für eine zweite Person bei der Kreditablehnung selbst. Die Berechnung des Bürgschaftsentgelts kann über einen einmaligen Betrag oder über einen Aufschlag auf die monatliche Kreditrate erfolgen.

Alternative zum Einsparen des Bürgschaftsentgeltes

Anders als bei einer vorgeschlagenen Kreditbürgschaft berechnen die Geldinstitute ihren Kreditkunden kein zusätzliches Entgelt für eine weitere Bonitätsprüfung, wenn die Kreditaufnahme durch zwei gleichberechtigte Darlehensnehmer erfolgt. Die Kosten der in diesem Fall ebenfalls unumgänglichen Kreditwürdigkeitsprüfung für eine zweite Person tragen die Banken. Anders als von den meisten Privatpersonen vermutet stellt die Bürgschaft für die Bankinstitute nicht die bessere Lösung als die Kreditvergabe an zwei Darlehensnehmer dar, bei der das Risiko einer gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit nicht existiert.

Fachsprachlich unkorrekte Begriffsverwendung

Neben den Kosten für den zusätzlichen Prüfaufwand bei Krediten, die über eine Bürgschaft abgesicherten sind, kommt der Begriff Bürgschaftsgebühr umgangssprachlich auch für die direkten Kosten einer Bankbürgschaft oder einer Versicherungsbürgschaft zur Anwendung. Banken geben nicht nur Kredite aus, sondern können selbst Bürgschaften übernehmen. Das kommt bei Geschäftsbanken mit Ausnahme einer Kautionsbürgschaft nahezu ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden vor. Zu den bekanntesten Bürgschaftsformen gehören die Hermes-Bürgschaften für Exportgeschäfte und die Leistungen der Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer für neue Unternehmen. Die korrekten Bezeichnungen für diese Bankprodukte lauten Bürgschaftszinsen, Avalzinsen oder Bürgschaftskreditzinsen. Wobei der Kredit nicht in der Überlassung eines Geldbetrages, sondern in der Bürgschaft liegt. Das bekannteste Bürgschaftsprodukt für private Kunden stellt die Kautionsbürgschaft dar. In diesem Fall ist korrekterweise von einer Prämie oder Versicherungsprämie für die Bürgschaft statt von einer Bürgschaftsgebühr für die Kautionsbürgschaft zu sprechen.

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