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Was ist ein Bürge?

Ein Bürge stellt eine Person dar, welche mittels seines eigenen Vermögens, seiner Bonität oder seiner Glaubwürdigkeit, für eine andere Person eine rechtsverbindliche Zusicherung abgibt. Bei dieser Zusicherung kann es sich um die Übernahme von Kreditschulden im Falle eines Zahlungsverzuges handeln. Es können aber auch andere Verpflichtungen sein, die einen erheblichen rechtlichen Einfluss auf die Person haben. 

Die jeweilige Person wird auch als der sogenannte Garant bezeichnet. Dieser Begriff kommt davon, das der Bürge dem Gläubiger oder einer anderen Person garantiert, dass die jeweiligen Gelder oder Leistungen in jedem Fall erbracht werden. Zu diesem Zweck wird die sogenannte Bürgschaft abgeschlossen. Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag, der für den Bürgen in jedem Fall bindend ist.

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Wo wird ein Bürge genutzt?

Der Bürge als Person kommt vor allem im Bereich des Finanzwesen – hier speziell bei den Krediten – vor. Er stellt für den Kreditgeber eine Versicherung dar, dass die kreditnehmende Person über die Bürgschaft, definitiv die geliehenen Summen zurückzahlen kann. Also kommt ein Bürge auch im Bereich der Rechtssprechung zum Tragen. Hier kann für eine straffällige Person ein Vormund benannt werden. Dadurch kann eine Haftverschonung oder vorzeitige Entlassung möglich werden, wenn der Gewährsmann sich für diesen verbürgt und somit die Verantwortung trägt, weitere Vergehen zu verhindern. Dies ist oft bei Jugendlichen der Fall.

Was gibt es noch zum Bürgen zu wissen?

Eine Bürgschaft durch einen Bürgen ist kein fest zementiertes Gebilde. Der Bürge hat jederzeit das Recht, die Bürgschaft zu beenden. Somit geht das Risiko des Zahlungsausfalls oder anderer Verpflichtungen wieder an die ursprüngliche Person über. Er kann zudem einen Bürgschaftsvertrag verlangen, in dem alle Pflichten und Obliegenheiten genau definiert sind. Hier kann dann auch ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart werden. Bei einem Bürgen muss es sich nicht um eine einzelne Person handeln, es kann auch eine Bank, ein Verein oder jede andere Unternehmensform an diese Stelle treten.

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