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Was ist eine Beurkundung?

Bei einer Beurkundung handelt es sich um die offizielle Feststellung der Richtigkeit von Dokumenten oder Aussagen. Die Beurkundung wird von einer Person oder einem Unternehmen vorgelegt oder getätigt. Das Beurkunden ist im Grunde bei fast allen denkbaren Anlässen möglich und in vielen Fällen auch vorgeschrieben. 

So muss zum Beispiel der Kauf einer Immobilie durch einen Notar in das Grundbuch eingetragen werden, was in diesem Fall auch eine Urkunde darstellt. Damit ist also eine Grundbucheintragung eine Beurkundung. Allerdings können auch Zeugnisse, Aussagen und sogar der Besitzstand einer Person durch das Beurkunden festgestellt und abgesichert werden. Auch Testamente fallen unter die Regelung, denn auch bei diesen handelt es sich um amtliche Urkunden.

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Wo wird eine Beurkundung angewendet?

Die Beurkundung kommt in vielen Bereichen vor und ist auch bei vielen Anlässen vorgeschrieben. So kann hier nochmals der Kauf von Immobilien angeführt werden. Aber auch die Ausstellung von Zeugnissen oder Bescheinigungen stellt eine Urkunde dar, die durch einen amtlichen Stempel besiegelt und beglaubigt wird. Das beurkunden wird auch im Bereich der Justiz und des Gerichtswesens angewendet und stellt hier einen elementaren Bestandteil des Rechtswesens dar.

Eine besondere Form der Beurkundung ist dabei die Eidesstattliche Versicherung, bei welcher durch einen Gerichtsvollzieher der Besitzstand und das Vermögen einer Person sowie deren Schulden erfasst werden. Für die Rechtskräftigkeit der Urkunde ist dann die Unterschrift des Schuldners erforderlich.

Was gibt es sonst noch zur Beurkundung zu wissen?

Zwischen beurkundeten und nicht beurkundeten Dokumenten, Aussagen und Besitzständen gibt es einen klaren Unterschied. Dieser muss definitiv beachtet werden. Der Kauf eines Fahrzeuges bei einem privaten Händler oder aber von anderen Gegenständen mittels eines Kaufvertrages, stellt keine Urkunde dar. 

Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Vertrag vor einem zugelassenen Notar geschlossen und dort und von diesem abgesegnet wurde. In einem solchen Fall handelt es sich immer um Dokumente des Zivilrechts. Derartige Dokumente unterliegen anderen Statuten unterliegen, als dies bei einer Urkunde der Fall ist.

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