Kosten für ein Pferd
Die Entscheidung, ein Pferd zu kaufen, ist für viele ein Traum, der in Erfüllung geht. Doch bevor man diesen Schritt wagt, ist es wichtig, sich über die damit verbundenen Kosten
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Finanzielle Engpässe sind nichts, wofür man sich peinlich berührt fühlen sollte. Plötzlicher Kapitalbedarf ist nämlich nicht immer ein Zeichen finanzieller Misswirtschaft.
Hierbei beschränkt sich die Thematik „Kredit“ nicht nur auf reine Ratenkredite. Abhängig vom zu finanzierenden Volumen oder der finanziellen Vorgeschichte sind einige Kreditarten attraktiver, als Andere.
Vom Studenten bis hin zur Kapitalgesellschaft mit mehreren Millionen Euro Jahresumsatz: Kurzfristige Liquiditätsengpässe oder Investitionsentscheidungen benötigen ab und an die Aufnahme von Fremdkapital.
Ob es nun 500 EUR für die Einrichtung der ersten eigenen Studentenwohnung sind oder ein kurzfristiges Darlehen über 500.000 EUR für die Umschuldung eines Immobilienkredites.
Von den Großeltern hat man es noch in den Ohren: Was man sich nicht leisten kann, kann man auch nicht kaufen. Die Zeiten haben sich geändert.
Hohe Mieten und lange Ausbildungszeiten führen dazu, dass, insbesondere in jungen Jahren notwendige Anschaffungen wie ein Auto oder die kurzfristige Anschaffung einer neuen Waschmaschine einfach & bequem über einen Kredit finanziert werden können.
Der Bedarf an Fremdkapital variiert mit der Verwendung. Häufig genügen wenige Tausend-Euro für die Anschaffung eines dringend benötigten Haushaltsgegenstandes, wie einer Waschmaschine oder eines Autos.
In anderen Fällen geht es um die Finanzierung des Eigenheimes. Hier sprechen wir nicht selten von Krediten über bis zu 500.000 EUR.
Es gibt viele Gründe für die man eine Finanzspritze benötigen kann. Nicht immer hat man das dafür notwendige Geld bereits ansparen können, so dass eine Finanzierung oft ein helfender Schritt ist.
Im Kreditissimo Magazin nehmen wir derartige Sonderfälle genauer unter die Lupe und erklären Besonderheiten, auf die im jeweiligen Fall zu achten sind. Ebenso beantworten wir die gängigsten Fragen um bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich in Deutschland um eine vom Staat gewährte Geldzulage, die für die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer gewährt wird. Somit handelt es sich um eine staatliche Unterstützung für vermögenswirksame Leistungen die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt werden.
Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz sowie die Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ist die rechtliche Grundlage aktuell dafür. Das erste Vermögensbildungsgesetz stammt aus dem Jahr l1961. Weitere Veränderungen gab es 1989 sowie 1994.
Zu den förderfähigen Anlageformen gehören u.a. betriebliche Sparformen in Form von einer Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung am Unternehmen oder Aktien vom Betrieb; betriebliche Altersvorsorge, Bausparverträge, Zuschüsse zur Darlehenstilgung bei einer selbstgenutzten Immobilie, offene Investmentfonds und Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften.
Der Anspruch für einen Arbeitnehmer auf eine Arbeitnehmersparzulage besteht, wenn bestimmte Beträge bei den zu versteuernden Einkünften nicht überschritten werden. Das sind aktuell 17.900 Euro bei alleinstehenden Personen und 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von verheirateten Personen oder Lebenspartnern. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen aber für wohnungswirtschaftliche Zwecke (zum Beispiel Bausparvertrag) eingesetzt werden.
Bei den anderen Anlageformen gelten die Einkommensgrenzen in Höhe von 20.000 Euro für alleinstehende Personen und 40.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung von verheirateten Personen oder Lebenspartnern. Ausschlaggebend dafür ist das zu versteuernde Einkommen für das Jahr, in dem auch diese erfolgten vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Dabei entsteht der Anspruch auf diese Zulage, wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist, in dem die Leistungen angelegt wurden. Der Auszahlung erfolgt jedoch erst mit dem Ablauf der für die jeweilige Anlageform festgelegten Sperrfristen.
Gemäß § 13 (2) VermBG sind es 20 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, maximal 400 Euro jährlich, bei Sparverträgen des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrages über Wertpapiere oder weitere Vermögensbeteiligungen. Dazu gehören auch Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch einen Wertpapier-Kaufvertrag oder Beteiligungs-Vertrag entstehen.
Bei der zweiten Möglichkeit sind es 9 Prozent , maximal 470 Euro jährlich, bei Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund der Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (zum Beispiel Bausparvertrag) sowie Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb, Bau oder Ausbau eines im Inland vorhandenen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung oder zum Erwerb eines im Inland befindlichen Grundstückes, das zum Wohnungsbau verwendet wird.
Beide Zulagen können nebeneinander vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden Somit erstreckt sich die Gesamtsumme der vermögenswirksamen Leistungen pro Jahr auf bis zu 870 Euro.
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Menschen, die mit Haarausfall kämpfen müssen, erkennen häufig schnell, dass ihnen nur eine Haartransplantation helfen kann. Alle auf dem Markt beworbenen Wundermittel können letztlich nicht dazu beitragen, dass Haare nachwachsen,
Eine Hochzeit sollte idealerweise nur einmal stattfinden. Und damit diese auch zum schönsten Tag des Lebens wird, müssen viele Punkte beachtet werden. Welche Braut träumt nicht von einer Hochzeit in
Kredite sind teilweise ein sehr schwieriges Thema: Nicht nur blickt man im ganzen Finanzdschungel (vermutlich bewusst) nicht wirklich durch, sondern oftmals befindet man sich auch nicht gerade in einer vorteilhaften Verhandlungsposition.
Kurzum: Für Kredite bekommt man oftmals nicht alle wichtigen Information oder genau die Angebote, die einen nicht im Regen stehen lassen.
Wir wissen das und deswegen sollen Sie hier auch anders beraten werden. Wir wollen den Überblick in diesem Gebiet schaffen, den man auch wirklich braucht, um das jeweils passende Angebot finden.
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